Kanu–Gesellschaft Wanderfalke e. V.

Beitragsordnung

zu § 20 der Satzung

Beitragsordnung
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Mit den Formulierungen in dieser Satzung sind gleichberechtigt Frauen und Männer gemeint, auch wenn aus Gründen der Lesbarkeit überwiegend eine männliche Formulierung gewählt wurde.

§ 1 Beiträge

  1. Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie sind im Februar fällig.
  2. Bei unterjähriger Aufnahme wird der Beitrag zeitanteilig ab dem Monat der Aufnahme erhoben. Der Beitrag ist sofort mit Aufnahme fällig.
  3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Minderjährig und Erwachsen
in Ausbildung/Studium (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
150,00€
Erwachsen
220,00€
Paar
330,00€
Familie
(Erwachsen oder Paar inkl. minderjährige Kinder bzw. erwachsene Kinder in Ausbildung/Studium)
430,00€
passiv
75,00€

§ 2 Gebühren

  1. Gebühren werden erhoben für:
    • Aufnahme in den Verein 30 € je Person (einmalig),
    • Boots- und SUP-Lagerung 30 € (pro Jahr, zeitanteilig in ganzen Monaten erhoben), jedes weitere Boot oder SUP kostet jeweils 10 € mehr (Boot 2 40 €, SUP 3 50 €, usw.). Ausgenommen ist jeweils ein Boot von Nationalkadermitgliedern.
    • Mahnungen 5 €,
    • Rücklastschriften in Höhe der Selbstkosten.
  2. Die Gebühr für nicht geleistete Arbeitsstunden beträgt 10 Euro je Stunde. Sie ist jeweils im Folgejahr fällig.
  3. Für die Nutzung des Saals, des Grundstücks sowie von Anhängern, Booten, SUPs und anderem Mobiliar werden ebenfalls Gebühren erhoben. Über die Höhe entscheidet der Vorstand. Dieser veröffentlicht die Gebühren in geeigneter Form.

§ 3 Zahlungsweise

  1. Sämtliche Zahlungen sind per Lastschrifteinzug zu entrichten.
  2. Gebühren werden zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen eingezogen. Ausgenommen sind Gebühren gemäß § 2 Nr.
  3. Diese sind gemäß
    Nutzungsvereinbarung zu überweisen.

§ 4 Kautionen

  1. Kautionen werden in bar erhoben für Nutzungen gemäß § 2 Nr. 3.
  2. Transponderkautionen sind zu überweisen.
  3. Die Höhe der Kautionen wird vom Vorstand festgelegt und in geeigneter Form veröffentlicht.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 10. November 2024